Allgemeine Geschäftsbedingungen Perplex Plus AG
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Perplex Plus AG sind fixer Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden, nachfolgend auch Käufer genannt, und gelten als Basis für unsere Offerten. Eine Auftragserteilung in schriftlicher, sowie mündlicher Form schliesst gleichzeitig die Anerkennung dieser Bedingungen mit ein und gehen allfälligen AGB des Kunden in jedem Falle vor. Ausnahmen welche von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, können zu jeder Zeit separat und in schriftlicher Form festgehalten werden.
2. Offerten
Alle Preise sind unverbindlich. Die Offerten der Perplex Plus AG haben eine Gültigkeit von 2 Monaten. Falls es dem Kunden nicht möglich ist diese Frist einzuhalten, ist er verpflichtet dies schriftlich mitzuteilen damit eine Verlängerung vereinbart werden kann. Ansonsten verliert die Offerte jede Gültigkeit und wir behalten uns vor, die Preise den aktuellen Material, Lohn und Herstellungskosten anzupassen. Die offerierten Preise können nur dann aufrechterhalten werden, wenn auch die in der Offerte genannten Qualitäten und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt werden.
3. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein Netto zu bezahlen. Nach Ablauf der 30 Tage werden Mahnspesen und Verzugszinsen verrechnet. Neukunden oder Projekte mit kostspieligen materiellen Anteilen, steht unserer Firma jeder Zeit das Recht zu, eine Anzahlung, eine komplette Vorauszahlung oder eine Bezahlung in bar zu verlangen. Zudem erheben wir eine Mindestauftragspauschale von CHF 50.- exkl. Mwst.
4. Eigentumsvorbehalt
Perplex Plus AG macht den Eigentumsvorbehalt geltend bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Somit bleibt Perplex Plus AG Eigentümer der von ihr gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt ist.
5. Rücktritt bei Abschlüssen
Hat der Käufer bei Abschlüssen bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht abgerufen oder eine frühere Lieferung nicht bezahlt, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge, ohne Gewährung einer Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Daten / GzD
Entwürfe und Daten welche von uns erstellt wurden, bleiben bis zur Auftragserteilung geistiges Eigentum der Perplex Plus AG und dürfen nur gegen Entschädigung vervielfältigt oder an Drittpersonen weitergegeben werden. Anlieferung von Bild- oder Logodaten durch unsere Kunden erfolgen in der Annahme, dass keine Bewilligungs- oder Urheberrechte Verletzt werden. Für allfällige Schäden, welche unserer Firma durch Verletzung dieser Rechte entstehen können, haftet alleine und vollumfänglich der Kunde. Mehrkosten welche entstehen, wenn Entwürfe, die durch Kundenangaben entstanden sind, nicht der Realität entsprechen, werden vollumfänglich dem Kunden verrechnet. Wir behalten uns vor, Kundendaten nach 5 Jahren zu löschen.
7. Bewilligungen
Für das Einholen von Bewilligungen betreffend dem Aufstellen oder Anbringen von Fassadenbeschriftungen, Leuchtreklamen, Werbeschildern etc. hat ausschliesslich der Kunde zu sorgen, sofern keine andere schriftliche Abmachung vereinbart wurde. Falls das fristgerechte Einholen einer notwendigen Bewilligung versäumt wurde, kann die Firma Perplex Plus nicht zur Verantwortung gezogen werden, jegliche Rückerstattungen der Kosten für bereits produzierte Objekte ist ausgeschlossen. Bewilligungen welche wir für den Kunden einholen, werden separat verrechnet.
8. Termine / Lieferung
Unsere Lieferfrist beträgt generell 2 Wochen und beginnt, wenn alle vom Kunden angeforderten Angaben bzw. Daten (auch von Drittpersonen, z. B Agenturen) bei uns eingetroffen sind. Dies gilt auch im Falle einer Vorauszahlung. Kürzere oder längere Lieferzeiten müssen explizit verhandelt werden. Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich. Die Perplex Plus AG ist bemüht, die vereinbarten Lieferfristen jederzeit einzuhalten. Bestellungen auf Abruf verpflichten uns nicht zur Lagerhaltung.
Alle Geschäfte gelten als Mahnkauf, auch wenn ein fixer Tag für die Lieferung bzw. Montage kommuniziert wurde. Bei einem Verzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist für die Erfüllung zu setzen, nach deren Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Dieses Rücktrittsrecht entfällt jedoch, wenn wir keinen Einfluss auf die Ursache der Verzögerung haben (höhere Gewalt, z.B schlechte Witterung, Transport, etc.) Jegliche Ansprüche aus etwaigem Lieferverzug sind in jedem Falle ausgeschlossen. Insbesondere auch Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen und Ähnliches.
9. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, seine für die Leistungserbringung durch Perplex Plus AG notwendigen Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Alle Untergründe welche zu beschriften sind (z.B Autokarosserien, Fenster, etc.) sollten in gut vorgereinigtem Zustand und nicht gewachst oder poliert anzutreffen sein. Zudem muss vom Kunden für eine möglichst staubfreie Umgebung gesorgt werden, falls der Auftrag nicht in unserem Atelier ausgeführt wird. Grössere Reinigungsaufwände welche nicht vorhersehbar waren, werden extra verrechnet. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Tragfähigkeit, Verträglichkeit und rechtliche Zulässigkeit der Beschriftung.
Zudem verpflichtet sich der Kunde, von uns mitgegebene Pflegehinweise (z. B für beschriftete Textilien, Fahrzeuge oder Automagnete) einzuhalten und diese wenn nötig an Drittpersonen weiterzugeben. Wenn der Kunde ausdrücklich auf Beratung und fachgerechte Montage durch uns verzichtet oder uns nicht die Möglichkeit gibt den Montageort vorgängig zu prüfen, liegt es in der Verantwortung von ihm, den Verwendungszweck und die Eignung der Ware selbst zu prüfen und es wird keine Garantie oder Haftung von uns übernommen, falls das Produkt nicht verwendet oder angebracht werden kann.
10. Fremdmaterial
Bei vom Kunden angelieferten Materialien oder Teile, welche bei uns weiterverarbeitet werden (z.b angel. Acrylglas, Textilien, Tafeln, etc) beraten wir Sie nach unserem besten Fachwissen und unseren Erfahrungen. Jegliche Haftung und Ersatzleistung ist ausgeschlossen. Auch falls ein Material anders reagieren sollte, als angenommen und im schlimmsten Falle nicht mehr zu gebrauchen sein.
11. Abweichungen
Die Perplex Plus AG führt ihre Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen aus. Geringfügige Abweichungen vom GzD oder Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen (10%) behalten wir uns jedoch ausdrücklich vor und berechtigt nicht zu Forderungen.
12. Garantie
Die Perplex Plus AG gewährleistet Garantien gem. Angaben in den Offerten. Darüber hinaus lehnen wir jeden Anspruch auf Garantie ab.
13. Mängel
Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware spätestens 1 Arbeitswoche nach Erhalt untersucht und die vermeintlichen Mängel uns unverzüglich angezeigt hat; allfällige Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Der Kunde muss uns in jedem Falle die Möglichkeit geben, den Schaden vor Ort zu begutachten. Staub und Kratzer auf oder unter der beschrifteten Ware müssen in angemessenem Verhältnis toleriert werden. Da niemals Staubfrei gearbeitet werden kann, Acrylglas sehr statisch ist und beim Aufziehen von Folien immer ein Mechanischer Vorgang vonstattengeht was in jedem Falle geringfügige Kratzspuren mit sich zieht gilt die Faustregel:
Spuren, welche in angemessener Betrachtungsdistanz nicht mehr sichtbar sind, gelten nicht als Mängel. Schönheitsfehler wie geringe Massabweichungen, geringfügige Kratzer und kleine Lufteinschlüsse können nicht beanstandet werden. Für nachweislich durch unser Verschulden entstandene Mängel leisten wir im Höchstfall kostenlosen Ersatz. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
14. Haftung
Der Käufer hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden wie entgangener Gewinn, entgangene Werbeeinnahmen, Verlust von Aufträgen, sowie anderer mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
15. Angebots- und Vorabmuster
Auf Wunsch des Kunden angefertigte Muster werden gesondert berechnet.
16. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe oder dem Versand der Ware auf den Käufer über.
17. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus Rechtsverhältnis entstandenen Verbindlichkeiten zwischen Käufer und Perplex Plus AG ist Zürich.
Perplex Plus AG
Zürich
Mai 2015